Corona-Verordnung vom 15. Februar 2021
Die Ausgangsbeschränkungen (§ 1b) wurden zwar aufgehoben, ansonsten sind die Vorgaben für den Breiten- und Amateursportbetrieb aber leider unverändert.
Sobald die Hallen wieder geöffnet werden, werden wir wie schon im vergangenen Frühjahr, mit spezifischen Hygiene-Konzepten die Sport- und Gymnastikstunden wieder realisieren.
Wir bitten höflich um Ihre Geduld. Weitere Informationen erhalten Sie hier auf der Homepage.