
Mit der Alarmstufe gilt in Sporthallen die 2G Regel.
Liebe Mitglieder, ab sofort gilt die Corona Alarmstufe der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Damit gilt für Trainings- und Übungsstunden in Sporthallen die 2G Regel. Teilnahme an den Trainings- und Übungsstunden mit durchgeführtem Test ist somit leider nicht mehr möglich. Bitte haben Sie Verständnis. Übungsleiter und Trainer sind für die Einhaltung verantwortlich. Bitte befolgen Sie unbedingt…
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